Skip to main content

Eltern

Gemeinsam gestalten an der OPS

Es gehört zur Tradition der OPS, dass Eltern und Lehrerinnen zum Wohle der Kinder Hand in Hand arbeiten. So hat die Schule eine engagierte Schulpflegschaft, die von einem nicht weniger engagierten Förderverein unterstützt wird

ELTERNINTERESSE ERWÜNSCHT

Die Lehrerinnen können auf jede Art von Unterstützung zählen: Einsatz des persönlichen oder beruflichen Know-how, Beschaffung von Lern- und Arbeitsmaterial, Ausrichtung oder Mitgestaltung von Festen und Projekten, Renovierungen, technische Installationen, Begleitung von Klassenfahrten, Büchereidienst, Vermittlung von AG-LeiterInnen, Einrichtung und Finanzierung von Arbeitsgemeinschaften so wie Hilfe und vor allem Unterstützung im Alltag sind für viele unserer Eltern selbstverständlich.

Die meisten Eltern der OPS interessieren sich für pädagogische Konzepte der Schule und nehmen regen Anteil am Lernen und Arbeiten ihrer Kinder. Sie nutzen die Gelegenheit des Austausches mit den Lehrerinnen bei Elternabenden, Sprechtagen und nach Absprache bei Hospitationen in der Klasse ihres Kindes oder weniger offiziell bei Festen oder beim Elternstammtisch.

Schulische Gremien

Die Eltern haben das Recht zur Mitsprache und Mitentscheidung an der Schule.
Diese Mitwirkung erfolgt in verschiedenen Gremien:

1. Klassenpflegschaft

Die Eltern, bzw. Sorgeberechtigten, aller Kinder einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Aus deren Mitte wird ein(e) Vorsitzende(r) und ein(e) Stellvertreter(in) gewählt. Die Klassenpflegschaft berät im Rahmen ihrer Zuständigkeit über alle Angelegenheiten, die die Klasse betreffen. Dabei ist die Klassenpflegschaft an Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden. Sie kann auch Anträge an die Schulkonferenz stellen.

2. Schulpflegschaft

Die gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Stellvertetende Vorsitzende und die Schulleitung nehmen beratend teil.

Die Schulpflegschaft wählt ebenso wie die Klassenpflegschaft einen Vorsitz und eine Vertretung. Für das Schuljahr 2021/2022 wurden gewählt:

Vorsitzender:
stellvertretender Vorsitzender:

Außerdem wählt die Schulpflegschaft die Elternvertreter für die Schulkonferenz. Somit stellt die Schulpflegschaft das oberste Elterngremium auf der Ebene der Schule dar. Sie vertritt die Eltern gegenüber der Schulleitung und der Schulkonferenz.

3. Schulkonferenz

In der Schulkonferenz arbeiten Vertreter(innen) der Eltern und des Lehrkörpers zusammen. Sie treffen alle für die Schule wichtigen Entscheidungen. Der Umfang dieser Aufgaben ist im Schulmitwirkungsgesetz im Einzelnen geregelt.

Ausführlicher wird das Thema in einer Broschüre des Landesministeriums für Schule, Jugend und Kinder behandelt, welche als PDF-Datei zu erhalten ist. Auf www.bildungsportal.nrw.de sind noch viele weitere Informationen erhältlich.