Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen für unsere Schulneulinge.
Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Termine.
Wann?
Wer?
Wo?
Was mitbringen?
Schulpflicht
Wenn Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2016 und 30. September 2017 geboren ist, dann wird es zum Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig.
Zur Schulanmeldung erhalten Sie dann rechtzeitig eine Elternbenachrichtigung durch die Stadt Köln. Sie können Ihr Kind an einer Grundschule Ihrer Wahl anmelden.
Ist Ihr Kind nach dem 30. September 2017 geboren (sog. Kann-Kinder), können Sie es ebenfalls bei der Schule Ihrer Wahl anmelden. Eine Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes ist abhängig von seiner Schulfähigkeit. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Schuleingangsuntersuchung.
Wunschschule
Jede Grundschule hat eine festgelegte Anzahl von Plätzen. Die Schule muss vorrangig die Kinder aufnehmen, für die sie die nächstgelegene Schule ist. Manchmal reichen die Plätze aber nicht aus oder es wünschen sich mehr Eltern diese Schule für ihr Kind, als es noch freie Plätze gibt. Dann müssen weitere Kriterien (zum Beispiel Geschwisterkind) angewandt werden, um eine Auswahl vorzunehmen. Daher können nicht immer alle Erstwünsche erfüllt werden. In einem solchen Fall wird die Schule Ihre Anmeldung an die von Ihnen genannte Zweitwunsch-Schule weitergeben.
In einigen wenigen Fällen kann es leider dazu kommen, dass auch der Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden kann. Sollte dies der Fall sein, wird das Schulamt Ihnen einen Vorschlag machen, an welcher Schule in der Nähe Ihrer Wohnung noch Plätze zur Verfügung stehen.
Die Nachricht, ob nur der Zweitwunsch berücksichtigt werden konnte oder sogar eine Ablehnung erfolgen muss, erhalten Sie im Frühjahr 2023. Sie haben dann noch ausreichend Zeit, Ihr Kind an der genannten Schule – oder an einer anderen Schule Ihrer Wahl mit freien Plätzen – anzumelden und werden bei der Vergabe von Plätzen im Offenen Ganztag (Nachmittagsbetreuung) genauso behandelt wie die Eltern, deren Erstwunsch erfüllt werden konnte.
Die Aufnahmebestätigungen für alle Kinder werden von den Schulen erst voraussichtlich kurz vor oder nach den Osterferien 2023 versandt.